Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Corona-Soforthilfen können ab sofort digital beantragt werden. Auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums steht ein einheitlicher Antrag sowohl für die Soforthilfe-Programme des Bundes als auch für die des Freistaates Bayern zur Verfügung. Nach der Eingabe der Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das jeweils einschlägige Antragsformular. Sofern von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitiert werden soll, ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie: Anträge können ab sofort nur noch online gestellt werden.
Anträge, die als PDF-Datei oder per Post an die Bewilligungsbehörden gesendet werden, können ab sofort nicht mehr bearbeitet werden.