Informationen der Bayerischen Finanzverwaltung zur steuerlichen Liquiditätshilfe

März 17, 2020

Die Bayerische Finanzverwaltung gewährt auf Antrag

  • zinslose Stundungen
  • Herabsetzungen von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern bittet darum, zur Antragsstellung das dafür vorgesehene Formular zu nutzen, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.

Dieses Formular ist auch auf den Seiten der Bayerischen Finanzverwaltung zu finden. In Kürze wird es auch in ELSTER eingebunden werden.

Hinsichtlich von Verspätungs- und Säumniszuschlägen haben die bayerischen Steuerberaterkammern gefordert, dass diese für nach dem 10. März 2020 verwirklichte Sachverhalte nicht erhoben werden. Ebenso wurde gefordert von Vorabanforderungen von Erklärungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise abzusehen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine wohlwollende Prüfung dieser Forderungen zugesagt.

 

Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg stehen in engem Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern. Sobald weitere Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie informieren.

https://www.finanzamt.bayern.de/?doc=104233

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