Corona-Virus: Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

März 16, 2020

Am vergangenen Freitag, den 13. März 2020 hat sich die Bundesregierung auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, welche Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen soll.

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen:

  1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

Ähnliche Beiträge

Energiepreise: Entlastungen für alle

Die Energiepreise sollen ab dem 01.01.2026 für alle spürbar sinken. Die Bundesregierung bezuschusst die Strom-Netzentgelte und schafft die Gasspeicherumlage ab. Die Stromsteuer für produzierende Unternehmen und Landwirte soll dauerhaft niedrig bleiben. Die Änderungen...

mehr lesen

Sachbezugswerte ab 01.01.2026

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in der „Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung...

mehr lesen