Die Corona-Krise bestimmt im Jahr 2020 das gesamte Alltags- und Wirtschaftsgeschehen. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich mit zahlreichen gesetzgeberischen Maßnahmen hierauf reagiert, um das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der Gesamtwirtschaft annähernd in notwendiger Ausgewogenheit zu halten.
Eine wirtschaftliche Maßnahme ist insoweit das sog. „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“, welches neben zahlreichen, weiteren Einzelmaßnahmen insbesondere eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze im Absenkungszeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 vorsieht.
Was Sie hierbei genau beachten müssen, erfahren Sie auszugsweise auf den hier zum Download stehenden Merkblatt: