Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist steuerlich absetzbar. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige seine wertlose Darlehensforderung mit Verlust verkauft. Hintergrund: Seit Einführung der sog. Abgeltungsteuer werden auch Gewinne und Verluste...
Ausfall einer privaten Darlehensforderung
mehr lesen