Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1.1.2018 von 18,7 auf 18,6 %. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitrag von 24,8 auf 24,7 %.
Für Minijobber sinkt der Eigenanteil von 3,7 % auf 3,6 %, sofern keine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt (13,6 % bei Minijobs in Privathaushalten). Arbeitgeber zahlen weiterhin einen Renten-Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % (bzw. 5 % bei Minijobs in Privathaushalten).