Rechnung – Das muss drinstehen

August 5, 2016

Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung gestellt haben (sog. Vorsteuer für den Kunden). Voraussetzung hierfür ist eine Rechnung, die alle Pflichtangaben enthält. Zur Erstellung einer solchen Rechnung sind Sie aufgrund des mit Ihrem Kunden geschlossenen Vertrags verpflichtet.

Alles auf einen Blick: Im Mandanten-Merkblatt sind den einzelnen Pflichtangaben der Rechnung Nummern zugeordnet. Diese Nummern finden Sie in der Muster-Rechnung am Ende des Merkblattes wieder.

Rechnung – Das muss drinstehen – REVISA Merkblatt

REVISA Merkblatt, speziell für Handwerker mit Besonderheiten zu Handwerkerleistungen für den Privathaushalt

Rechnung – Das muss drinstehen – für Handwerker – REVISA Merkblatt

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