Pauschalsteuer für Geschenke (Update!)

Dezember 21, 2017

Erfreuliche Nachrichten gibt es hinsichtlich der Übernahme der Pauschalsteuer für Geschenke durch den schenkenden Unternehmer und der damit verbundenen Gefährdung des Betriebsausgabenabzugs. Hier hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die übernommene Steuer neben dem eigentlichen Präsent ein zweites Geschenk darstellt und in die für den Betriebsausgabenabzug maßgebliche 35 €-Grenze mit einzubeziehen ist (http://www.revisa-treuhand.de/pauschalsteuer-fuer-geschenke-rechnet-zur-35-e-grenze/).

In der Sache sieht dies das Bundesfinanzministerium genauso. Allerdings hat es inzwischen mitgeteilt, dass seitens der Finanzverwaltung zur Ermittlung der 35 €-Grenze für den Betriebsausgabenabzug aus Vereinfachungsgründen weiterhin allein auf den Geschenkwert abzustellen ist, die Pauschalsteuer also nicht hinzugerechnet wird.

Ähnliche Beiträge

Transparenzregister – Erinnerung an die Eintragungspflicht

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Vereinigungen erfasst werden. Bislang handelte es sich beim deutschen Transparenzregister...

mehr lesen

DIE NEUE GRUNDSTEUER

Hintergrund zur Grundsteuerreform Bundestag und Bundesrat haben im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet. Nun müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Das...

mehr lesen

Fristverlängerung beim Corona-Bonus

Die Auszahlungsfrist für den sog. Corona-Bonus wird erneut verlängert. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 28.5.2021 final beschlossen. Hintergrund: Nach derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des sog. Corona-Bonus an Arbeitnehmer...

mehr lesen