Pauschalsteuer für Geschenke (Update!)

Dezember 21, 2017

Erfreuliche Nachrichten gibt es hinsichtlich der Übernahme der Pauschalsteuer für Geschenke durch den schenkenden Unternehmer und der damit verbundenen Gefährdung des Betriebsausgabenabzugs. Hier hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die übernommene Steuer neben dem eigentlichen Präsent ein zweites Geschenk darstellt und in die für den Betriebsausgabenabzug maßgebliche 35 €-Grenze mit einzubeziehen ist (http://www.revisa-treuhand.de/pauschalsteuer-fuer-geschenke-rechnet-zur-35-e-grenze/).

In der Sache sieht dies das Bundesfinanzministerium genauso. Allerdings hat es inzwischen mitgeteilt, dass seitens der Finanzverwaltung zur Ermittlung der 35 €-Grenze für den Betriebsausgabenabzug aus Vereinfachungsgründen weiterhin allein auf den Geschenkwert abzustellen ist, die Pauschalsteuer also nicht hinzugerechnet wird.

Ähnliche Beiträge

Folgen von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die gesetzliche Regelung, nach der eine überhöht oder zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, nicht an, wenn es um eine Rechnung an einen Endverbraucher geht. Denn ein Endverbraucher ist...

mehr lesen

Arbeitgeber/Arbeitnehmer – Steueränderungen 2024

Das Jahr 2024 bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Steueränderungen mit sich, die wir hier für Sie zusammengestellt haben: Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 € auf 11.604 € vorgenommen. Ein höherer...

mehr lesen

Transparenzregister – Erinnerung an die Eintragungspflicht

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Vereinigungen erfasst werden. Bislang handelte es sich beim deutschen Transparenzregister...

mehr lesen