Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Damit soll Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen wirksam bekämpft werden.
- Pressemitteilung Bundesministerium für Finanzen
- Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
- Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen