Umsatzsteuersätze – Befristete Senkung vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020

Juli 2, 2020

Die Corona-Krise bestimmt im Jahr 2020 das gesamte All­tags- und Wirtschaftsgeschehen. Der Gesetzgeber hat zwi­schenzeitlich mit zahlreichen gesetzgeberischen Maßnah­men hierauf reagiert, um das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der Gesamtwirtschaft annähernd in notwendi­ger Ausgewogenheit zu halten.

Eine wirtschaftliche Maß­nahme ist insoweit das sog. „Zweite Corona-Steuerhilfe­ge­setz“, welches neben zahl­reichen, weiteren Einzelmaß­nah­men insbesondere eine temporäre Absenkung der Um­satz­steuersätze im Absen­kungszeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 vorsieht.

Was Sie hierbei genau beachten müssen, erfahren Sie aus­zugsweise auf den hier zum Download stehenden Merkblatt:

MM_Senkung Umsatzsteuersaetze_30062020

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