Finanzverwaltung zu Fragen rund um die Corona-Krise

März 31, 2020

Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist ein aktueller Überblick über derzeitige steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns veröffentlicht, der die Maßnahmen übersichtlich nach Steuerart auflistet. Abgabefristen für Steueranmeldungen zum 10. April 2020 können auf Antrag für die Dauer von zwei Monaten verlängert werden.

>> Steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns

Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg haben eine Erweiterung der Stundungsmöglichkeiten auch auf noch nicht angemeldete oder festgesetzte Steuerzahlungen gefordert. Die Stundung sollte alle Steuerzahlungsansprüche für die Dauer von drei Monaten erfassen, unabhängig davon ob diese angemeldet, festgesetzt oder innerhalb des Stundungszeitraums noch fällig werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat darauf hingewiesen, dass eine Stundung vor der Entstehung des Steueranspruches rein rechtlich schon nicht möglich sei, aber vor allem von den Finanzämtern nicht administriert werden könne. Das Bayerische Landesamt für Steuern bittet daher mit der Steueranmeldung auch einen Stundungsantrag zu stellen und um etwaige Überschneidungen mit der Steuerabbuchung zu vermeiden, entweder die Steueranmeldung nebst Stundungsantrag frühzeitig vor dem 10. eines Monats einzureichen, oder die Einzugsermächtigung teilweise oder dauerhaft zu widerrufen.

Einige Finanzämter haben Frage-Antwort-Listen rund um die Corona-Krise erstellt und diese über die Finanzamtsbeauftragten der Steuerberaterkammer München an die Steuerkanzleien in ihren Bezirken weitergeleitet. Eine dieser Frage-Antwort-Listen mit für die Praxis hilfreichen Informationen finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Folgen von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die gesetzliche Regelung, nach der eine überhöht oder zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, nicht an, wenn es um eine Rechnung an einen Endverbraucher geht. Denn ein Endverbraucher ist...

mehr lesen

Arbeitgeber/Arbeitnehmer – Steueränderungen 2024

Das Jahr 2024 bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Steueränderungen mit sich, die wir hier für Sie zusammengestellt haben: Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 € auf 11.604 € vorgenommen. Ein höherer...

mehr lesen

Transparenzregister – Erinnerung an die Eintragungspflicht

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Vereinigungen erfasst werden. Bislang handelte es sich beim deutschen Transparenzregister...

mehr lesen