Maßnahmen betreffend Kurzarbeitergeld

März 17, 2020

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ sollen befristete Verordnungsermächtigungen im SGB III und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen werden, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern und die Leistungen bei Kurzarbeit zu erweitern.

Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnahmen betreffend Kurzarbeitergeld vor:

 

  • Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, soll ein Betrieb Kurzarbeit anmelden können, wenn mindestens 10 % (bisher 30 %) der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind (§ 109 Abs. 5 Nr. 1 SGB III).
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergelds soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können (§ 109 Abs. 5 Nr. 2 SGB III).
  • Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und in das Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen (§ 11a AÜG).
  • Die SV-Beiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt alleine tragen muss, soll die Bundesagentur für Arbeit vollständig oder teilweise erstatten können (§ 109 Abs. 5 Nr. 3 SGB III).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.

Ähnliche Beiträge

Folgen von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die gesetzliche Regelung, nach der eine überhöht oder zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, nicht an, wenn es um eine Rechnung an einen Endverbraucher geht. Denn ein Endverbraucher ist...

mehr lesen

Arbeitgeber/Arbeitnehmer – Steueränderungen 2024

Das Jahr 2024 bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Steueränderungen mit sich, die wir hier für Sie zusammengestellt haben: Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 € auf 11.604 € vorgenommen. Ein höherer...

mehr lesen

Transparenzregister – Erinnerung an die Eintragungspflicht

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Vereinigungen erfasst werden. Bislang handelte es sich beim deutschen Transparenzregister...

mehr lesen