Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz betrug im Jahr 2025 5,0 Prozent. Seit dem 01.01.2026 beträgt der Abgabesatz gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026“ 4,9 Prozent.
Bundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer
Am 14.01.2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben, um steuerlich motivierte Standortverlagerungen von Unternehmen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen einzudämmen Diese steuerliche Maßnahme...